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   LAG Sachsen, 10.10.1995 - 9 Sa 1548/94   

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LAG Sachsen, 10.10.1995 - 9 Sa 1548/94 (https://dejure.org/1995,4784)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 10.10.1995 - 9 Sa 1548/94 (https://dejure.org/1995,4784)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 10. Oktober 1995 - 9 Sa 1548/94 (https://dejure.org/1995,4784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifgerechte Eingruppierung in Vergütungsgruppe; Beiderseitige Tarifbindung der Parteien; Anwendung der Tarifverträge für denöffentlichen Dienst; Ausschluß von als Lehrkräften beschäftigten Angestellten; Nachwirkung von Eingruppierungsbestimmungen; Gleichstellung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    2. BesÜVO; BGB § 162 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.10.1995 - 9 Sa 1548/94
    Im übrigen bleibt es den Tarifvertragsparteien unbenommen, den Tarifvertrag zu ändern und die Vergütung angestellter Lehrer an andere Voraussetzungen zu knüpfen (zutreffend BAG, Urteil v. 20.04.1994 - 4 AZR 312/93 - zu III. 2. c der Gründe) .

    Im Anschluß an die Rechtsprechung des BAG (Urteil v. 20.04.1994 - 4 AZR 312/93 -), der sich die erkennende Kammer anschließt, ist für eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe A 11 als Aufstiegsamt weiterhin erforderlich, daß der Angestellte in diese Besoldungsgruppe tatsächlich eingestuft worden wäre, wenn der Arbeitgeber ihn in ein Beamtenverhältnis übernommen hätte.

    Liegen diese Anforderungen vor, hat der Bewerber einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (BAG, Urteil v. 20.04.1994 aaO. zu III. 2. b der Gründe).

    Der öffentliche Arbeitgeber kann den Aufstieg angestellter Lehrkräfte von der Besoldungsgruppe A 10 in die Besoldungsgruppe A 11 nicht dadurch verhindern, daß er überhaupt keine Aufstiegsstellen im Haushaltsplan ausweist oder auf vorhandenen Stellen ausschließlich beamtete Lehrkräfte einsetzt (BAG, Urteil v. 20.04.1994 aaO. zu III. 2. c der Gründe) .

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93

    Bestimmungen in Tarifverträgen für die Bundesbahn über die Eingruppierung -

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.10.1995 - 9 Sa 1548/94
    Mit der Bezugnahme im Änderungstarifvertrag Nr. 1 auf die zweite Besoldungsübergangsverordnung wurden deren Bestimmungen Bestandteil des Tarifvertrages und damit tarifliche Regelungen (vgl. dazu BAG, Urteil v. 07.09.1982 - 3 AZR 1252/79 -, AP Nr. 7 zu § 44 BAT ; BAG, Urteil v. 20.10.1993 - 4 AZR 26/93 -, EzA § 4 TVG Bundesbahn Nr. 4).

    Mit Recht hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, daß eine solche tarifliche Regelung sachgerecht ist, weil angestellte und beamtete Lehrer oft nebeneinander an derselben Schule tätig sind (BAG, Urteil v. 28.09.1994 - 4 AZR 717/93 - zu II. 2. d der Gründe sowie Urteil v. 20.10.1993 aaO.).

    Erfassen daher verweisender Tarifvertrag und beamtenrechtliche Regelung den gleichen oder einen verwandten Personenkreis, kann davon ausgegangen werden, daß die für die Beamten geltenden Regelungen auch im Geltungsbereich des Tarifvertrages sachgerecht sind (vgl. BAG, Urteil v. 20.10.1993 aaO. sowie MünchArbR-Löwisch,§ 251 Rz. 20) .

  • LAG Sachsen, 28.09.1994 - 2 Sa 57/94

    Vorliegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.10.1995 - 9 Sa 1548/94
    Dementsprechend war der Beklagte auch gegenüber der Klägerin nach der tariflich geltenden zweiten Besoldungsübergangsverordnung gemäß § 4 Abs. 1 TVG verpflichtet, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für einen Bewährungsaufstieg zu schaffen (a. A. Koch AuA 1995, 377, 381) und die Klägerin bei der Besetzung einer derartigen Stelle leistungsentsprechend und unter Beachtung ihrer Dienstzeiten zu berücksichtigen (zutreffend Sächs. LAG, Urteil v. 28.09.1994 - 2 Sa 57/94 - zu I. 3. der Gründe).

    aa) Mit Recht hat die 2. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 28. September 1994 (2 Sa 57/94 zu I. 3. der Gründe) darauf hingewiesen, daß nach Art. 70 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen Gesetzesvorlagen sowohl von der Staatsregierung als auch aus der Mitte des Landtages eingebracht werden können.

  • LAG Brandenburg, 19.01.1995 - 3 Sa 786/92

    Eingruppierungsfeststellungsantrag; BAT; Vergütung; Fachschulausbildung; Lehrer;

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.10.1995 - 9 Sa 1548/94
    Aus diesem Grund kann auch der gegenteiligen Auffassung des LAG Brandenburg (Urteil v. 19.01.1995 - 3 Sa 786/92 -) , wonach bei fehlenden Beförderungsstellen im Haushaltsplan ohne weiteres eine rückwirkende Höhergruppierung zu erfolgen hat, nicht beigetreten werden.
  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.10.1995 - 9 Sa 1548/94
    Mit Recht hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, daß eine solche tarifliche Regelung sachgerecht ist, weil angestellte und beamtete Lehrer oft nebeneinander an derselben Schule tätig sind (BAG, Urteil v. 28.09.1994 - 4 AZR 717/93 - zu II. 2. d der Gründe sowie Urteil v. 20.10.1993 aaO.).
  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 1252/79

    Ersatz der Kosten für Umzug

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.10.1995 - 9 Sa 1548/94
    Mit der Bezugnahme im Änderungstarifvertrag Nr. 1 auf die zweite Besoldungsübergangsverordnung wurden deren Bestimmungen Bestandteil des Tarifvertrages und damit tarifliche Regelungen (vgl. dazu BAG, Urteil v. 07.09.1982 - 3 AZR 1252/79 -, AP Nr. 7 zu § 44 BAT ; BAG, Urteil v. 20.10.1993 - 4 AZR 26/93 -, EzA § 4 TVG Bundesbahn Nr. 4).
  • LAG Sachsen, 19.12.1995 - 5 (6) Sa 510/95

    Rechtscharakter von Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder

    Die vom Beklagten zum 01.07.1995 erlassenen Eingruppierungsrichtlinien stellen eine einseitige Anordnung des Beklagten dar und sind deshalb keine Abmachung im Sinne des § 4 Abs. 5 TVG (so auch Sächsisches LAG vom 10.10.1995, 9 Sa 1548/94).

    Im übrigen hätte für die vertragsschließenden Gewerkschaften in den vergangenen Jahren die Möglichkeit bestanden, die öffentlichen Arbeitgeber durch eine Einwirkungsklage zur Bereitstellung von Beförderungsämtern zu bewegen (so auch Sächsisches LAG vom 10.10.1995, 9 Sa 1548/94).

    Entsprechend § 162 Abs. 1 BGB , wonach niemand aus einer von ihm treuwidrig herbeigeführten Lage Vorteile ziehen soll, gelten seit 01.07.1995 die vom Beklagten zu schaffenden Bedingungen als eingetreten (vgl. auch Sächsisches LAG vom 10.10.1995, 9 Sa 1548/94).

    Aufgrund dessen ist die weitergehende Untätigkeit des Beklagten über den 01.07.1995 hinaus als treuwidrig im Sinne des § 162 Abs. 1 BGB anzusehen (vgl. Sächsisches LAG vom 10.10.1995, 9 Sa 1548/94).

    Angesichts dessen erscheint es nicht treuwidrig, wenn der Beklagte vor dem 30.06.1995, dem Zeitpunkt, als der Bundesgesetzgeber die besoldungsrechtliche Übergangszeit im Beitrittsgebiet als beendet ansah, die Voraussetzungen für einen Bewährungsaufstieg noch nicht herbeigeführt hatte (vgl. Sächsisches LAG vom 10.10.1995, 9 Sa 1548/94).

    Da der Beklagte sein Ermessen bei der Besetzung der Beförderungsstellen nicht ausgeübt hat, ist diese Ermessensentscheidung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BGB vom Gericht zu treffen (so auch Sächsisches LAG vom 10.10.1995, 9 Sa 1548/94).

  • LAG Thüringen, 06.09.2000 - 6 Sa 394/99

    Eingruppierung: Ständiger Vertreter des Schulleiters einer Regelschule

    Die Ermessensentscheidung ist daher entsprechend § 315 Abs. 3 S. 2 BGB durch Urteil vorzunehmen (Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 10.10.1995 - 9 Sa 1548/94 - Bibliothek BAG), allerdings erst zu dem Zeitpunkt, in dem auch die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • LAG Sachsen, 18.06.1997 - 4 Sa 47/97

    Anspruch auf Eingruppierung in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Vorliegen des

    Die vom Beklagten zum 01.07.1995 erlassenen Eingruppierungsrichtlinien sind einseitig vom Beklagten verfügt und stellen demzufolge keine Abmachung i. S. v. § 4 Abs. 5 TVG dar (vgl. Sächs. LAG vom 10.10.1995 - 9 Sa 1548/94 -).
  • BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 54/96
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Oktober 1995 - 9 Sa 1548/94 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Sachsen, 22.09.1997 - 8 Sa 31/97

    Anspruch auf Eingruppierung in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Eingruppierung

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